Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
von PS Malerei

Willkommen bei PS Malerei. Diese Seite dient Ihrer rechtlichen Absicherung und der Klärung unserer Geschäftsbeziehungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Dienstleistungen und den Bedingungen, unter denen wir zusammenarbeiten.

Wir legen Wert auf Transparenz und Fairness, damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

Rechtliche Absicherung
für beide Seiten

Unsere AGBs sind das Fundament für eine klare und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie schützen sowohl Sie als Kunden als auch uns als Dienstleister und stellen sicher, dass alle Erwartungen und Verantwortlichkeiten klar definiert sind. So können wir uns voll und ganz auf die Qualität unserer Arbeit konzentrieren.

Klare Regelungen für eine reibungslose Zusammenarbeit

Wir möchten, dass Sie jederzeit wissen, woran Sie sind. Unsere AGBs schaffen Transparenz bezüglich unserer Leistungen, Zahlungsbedingungen und Terminvereinbarungen. So vermeiden wir Missverständnisse und fördern eine effiziente und angenehme Projektabwicklung für alle Beteiligten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PS Malerei
Inhaber: Peter Petalo
Jägerpfad 18
66127 Saarbrücken

www.psmalerei.de
petalo186@gmail.com

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen dem Dienstleister „PS Malerei“, Inhaber Palko Petalo (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). 

  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Diese AGB gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Auftraggeber.

§ 2 Leistungen

 

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

    • Maler- und Tapezierarbeiten

    • Reinigungsarbeiten an Fassaden, Dächern, versiegelten Bodenflächen, Mauern, Objekten etc.

    • Renovierungsarbeiten an Dächern, Fassaden, Sockeln, Leibungen, Gartenmauern, Fenstern, Türen, Garagentoren, Fensterläden etc.

    • Verputzer- und Erneuerungsarbeiten
       

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot oder dem geschlossenen Vertrag.
     

  3. Ein Kennenlern-Termin vor Ort sowie die Erstellung eines Angebots sind kostenfrei und unverbindlich, es sei denn, der Termin übersteigt den üblichen Zeitumfang von 1 Stunde (60 Minuten) oder der Erfüllungsort ist mehr als 20 Kilometer vom Auftragnehmer entfernt. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, einen fairen Unkostenbeitrag zu berechnen, insbesondere dann, wenn auf das Angebot kein konkreter Vertragsabschluss folgt. 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
     

  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigt und der Auftragnehmer den Auftrag annimmt.
     

  3. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Absprache und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
     

  2. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
     

  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
     

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
     

  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei umfangreicheren oder längerfristigen Aufträgen Abschlagszahlungen zu verlangen.
     

  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Aufträge auch im Voraus abzurechnen. Insbesondere bei Erstaufträgen oder Aufträgen mit erhöhtem Kostenaufwand seitens des Auftragnehmers erfolgt die Leistung erst nach dem vollständigen Erhalt der Angebotssumme.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zu den für die Leistungserbringung notwendigen Flächen, Räume und Anschlüsse erhält.
     
  2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf besondere Gegebenheiten und Gefahren(z. B. versteckte Leitungen, empfindliche Pflanzen oder Materialien) rechtzeitig hinzuweisen.
     
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 6 Ausführungsfristen

  1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
     
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, ungünstiger Witterung oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
     
  2. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Leistungserbringung anzuzeigen.
     
  3. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung.
  4. Auf bestimmte Leistungen werden vom Auftragnehmer explizite Gewährleistungen / Garantien gewährt. Nachbesserungen im Zeitraum der Gewährleistung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 8 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
     

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
     

  3. Für Schäden, die durch vom Auftraggeber gestellte Materialien, mangelhafte Vorleistungen Dritter oder verbindliche Anweisungen des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 9 Haftung bei Personen- und Sachschäden
auf dem Grundstück des Auftraggebers

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Grundstücken, in Gebäuden oder Anlagen des Auftraggebers auf eigene Gefahr, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
     

  2. Verletzt sich der Auftragnehmer oder eine von ihm eingesetzte Person im Rahmen der Leistungserbringung, haftet der Auftragnehmer für Schäden, sofern diese auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
     

  3. Der Auftraggeber haftet für Verletzungen oder Schäden, wenn diese durch ihm bekannte oder bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbare Gefahrenquellen verursacht wurden, die er dem Auftragnehmer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt hat. Dies gilt insbesondere bei verdeckten Mängeln, unsicheren baulichen Zuständen, defekten Einrichtungen, fehlender Verkehrssicherung oder sonstigen Gefahren auf dem Grundstück.
     

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf sämtliche ihm bekannten Gefahrenquellen hinzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er für daraus entstehende Schäden.
     

  5. Eine Haftung des Auftraggebers entfällt, soweit der Schaden durch eigenes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht wurde.
     

  6. Gesetzliche Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 10 Kündigung

  1. Bei Dauerschuldverhältnissen können geschlossene Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
     
  2. Der Arbeitnehmer kann überdies einen bestehenden Vertrag kündigen, wenn im Zuge der Arbeiten auffällt, dass er mit unzumutbaren Bedingungen konfrontiert ist oder die Leistungserbringung aus anderen Gründen nicht im vereinbarten Umfang möglich ist.
     
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
     

  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
     

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
     

  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.